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Bildungsketten-Vereinbarungen : Datum:

Die Bildungsketten-Vereinbarungen gehen in die zweite Runde: Der Bund schließt mit der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern Vereinbarungen zum Übergang Schule – Beruf. Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand.

Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, und Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
© Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Die Initiative Bildungsketten hat zum Ziel, die Förderinstrumente von Bund und Ländern besser miteinander zu verzahnen. Dazu schließen Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit (BA) landesspezifische Vereinbarungen zum Übergang Schule – Beruf. Der Bund strebt an, mit allen 16 Bundesländern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Dadurch sollen kohärentere Strukturen in der Beruflichen Orientierung und am Übergang Schule – Beruf geschaffen und der Fachkräftenachwuchs der Wirtschaft gesichert werden.

Erfolgreiche Zusammenarbeit wird fortgesetzt

Die neuen Vereinbarungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Damit setzen Bund, Länder und die BA ihre erfolgreiche Zusammenarbeit in der Initiative Bildungsketten nahtlos fort. Das Spektrum ist vielfältig und reicht von der Beruflichen Orientierung an Gymnasien über digitale Angebote am Übergang Schule – Beruf bis hin zu Maßnahmen für diverse Zielgruppen.

Die Bildungsketten-Vereinbarungen umfassen mehrere Handlungsfelder, zum Beispiel die Berufliche Orientierung, die Weiterentwicklung des Übergangsbereichs zu einem System und die individuelle Begleitung am Übergang Schule – Beruf. Erfolgreiche Fördermaßnahmen sollen inhaltlich weiterentwickelt, ausgebaut und, soweit möglich, verstetigt werden. Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 2021 bis 2026.

Mit folgenden Ländern wurde eine Vereinbarung abgeschlossen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen