Maßnahmen zur Integration
Schulpflichtige Geflüchtete und Neuzugewanderte durchlaufen wie alle Schülerinnen und Schüler die Berufsorientierungsmaßnahmen, die an Schulen angeboten werden. Mehrere für sie entwickelte Angebote gehen auf ihre speziellen Bedürfnisse ein.
Junge Geflüchtete oder Neuzugewanderte an allgemeinbildenden Schulen durchlaufen in der Regel mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern das Berufsorientierungsprogramm, das aus Potenzialanalyse und praxisorientierten Tagen zur Beruflichen Orientierung besteht. Für junge Menschen, die beispielsweise Schwierigkeiten mit der Sprache haben, bieten die meisten Bundesländer angepasste Maßnahmen an.
In den Bildungsketten-Vereinbarungen haben mehrere Bundesländer Berufsorientierungsprojekte für Geflüchtete und Neuzugewanderte aufgeführt, zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.
Länderspezifische Maßnahmen in der Initiative Bildungsketten
2P – Potenzial und Perspektive
Eine Maßnahme, die in vielen Ländern angeboten wird, sind sprachreduzierte und kulturfaire Verfahren zu Kompetenzfeststellung, wie das Instrument „2P – Potenzial und Perspektive“. Dabei handelt es sich um eine onlinebasierte, modulare Potenzialanalyse, die für neuzugewanderte Kinder ab 10 Jahren konzipiert wurde, aber auch bei Jugendlichen und Erwachsenen Anwendung findet. Mit 2P werden fachliche und überfachliche, aber auch berufsbezogene Kompetenzen festgestellt. Bausteine zum Lernstand in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie zu Kognitiven Basiskompetenzen ermöglichen eine individuellere Förderung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern und eine gezieltere Einstufung in den Regelunterricht. Die Aufgaben sind so konzipiert, dass sie mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen gelöst werden können.
Grundlage für 2P ist eine Bildungsketten-Vereinbarung mit Baden-Württemberg. Das in diesem Land entwickelte Verfahren haben inzwischen mehrere Länder übernommen, um es an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen einzusetzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Entwicklung und den Transfer in andere Länder gefördert.
Berufsintegrationsklassen in Bayern
In Berufsintegrationsklassen werden Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten, die zwischen 16 und 21 Jahre alt sind und einen besonderen Sprachförderbedarf haben, auf eine Ausbildung oder weiterführende Schule vorbereitet. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre angelegt. Im ersten Jahr (Berufsintegrationsvorklasse – BIK/V) liegt der Fokus auf Spracherwerb und ggf. Alphabetisierung, auf Wertebildung und der ersten Beruflichen Orientierung. Im zweiten Jahr (Berufsintegrationsklasse – BIK) steht die Berufsorientierung im Mittelpunkt. In dieser Phase wird auch die Potenzialanalyse durchgeführt. Zudem findet eine Berufsfelderprobung statt – vorrangig bei einem Kooperationspartner. Bei erfolgreichem Besuch der Berufsintegrationsklasse können Schülerinnen und Schüler die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“ erwerben. Finanziert werden BIK/V und BIK durch den Freistaat Bayern.
Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte (KOOBO-Z) in Baden-Württemberg
Die „Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte“ (KOOBO-Z) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zwischen 10 und 20 Jahre alt sind und eine VKL- oder VABO-Klasse besuchen. Die VKL-Klassen (Vorbereitungsklassen der allgemeinbildenden Schulen) und VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen der beruflichen Schulen) bieten in Baden-Württemberg eine intensive Sprachförderung und bereiten auf den Wechsel zu einer regulären Klasse vor.
Über das Projekt KooBO-Z befassen sich die Jugendlichen ein Schuljahr lang mit ihren Kompetenzen und so mit der Beruflichen Orientierung. Die Schülerinnen und Schüler erfahren über KooBO-Z, welche Bildungs- und Ausbildungswege es in Deutschland gibt, erleben die Berufswelt durch Betriebsbesichtigungen und erhalten Unterstützung bei der Bewerbung für Praktika. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit. Indem sie ein Produkt selbst herstellen, können sie unterschiedliche Berufsfelder kennenlernen. Für die Durchführung von KooBO-Z sind außerschulische Bildungsträger zuständig. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Initiative Bildungsketten.
„Kein Abschluss ohne Anschluss“: KAoA-kompakt in Nordrhein-Westfalen
Mit KAoA-kompakt können schulpflichtige neuzugewanderte und geflüchtete Schülerinnen und Schülern die bei KAoA vorgesehene berufliche Erstorientierung innerhalb eines Schuljahres nachholen – in Internationalen Förderklassen an Weiterbildungskollegs oder in der 10. Klasse eines Berufskollegs. KAoA steht für die nordrhein-westfälische Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss", eine verzahnte Berufsorientierung, die einen erfolgreichen Start in Ausbildung und Studium zum Ziel hat. In KAoA-kompakt werden die Standardelemente Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Praxiskurs von einem Träger mit interkulturellen Kompetenzen durchgeführt.
KAoA-kompakt besteht aus:
- einer Potenzialanalyse, die für Neuzugewanderte und Geflüchtete spezifisch angepasst ist und 2 Tage dauert
- 3 jeweils eintägigen trägergestützten Berufsfelderkundungen zum Kennenlernen von verschiedenen Berufsfeldern
- einem 3-tägigen Praxiskurs, der vertiefte Einblicke in ein Berufsfeld bzw. berufliche Tätigkeiten ermöglicht
Bei der Umsetzung von KAoA spielen die Kommunen eine wichtige Rolle: Die Kommunalen Koordinierungsstellen bündeln die Aktivitäten vor Ort und vernetzen Akteure. KAoA-kompakt wird durch das BMBF gefördert.
Links
Berufsorientierungsprogramm (BOP)
Analyseverfahren für Neuzugewanderte – 2P | Potenzial & Perspektive
Berufssprache Deutsch: Unterrichtsmaterialien für Klassen zur Berufsvorbereitung (bayern.de)
Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte (KOOBO-Z) in Baden-Württemberg
"Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) - Übergang Schule-Beruf in NRW