Überblick "Integration in Ausbildung"
Wie gelingt Neuzugewanderten der Übergang in die berufliche Ausbildung? Welche Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es? Bund und Länder haben viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Mehr als eine Million Menschen – insbesondere aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Iran – kamen seit 2015 nach Deutschland, darunter viele junge Geflüchtete. Bei der Integration von Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt kommt der beruflichen Bildung eine hohe Bedeutung zu. Keine leichte Aufgabe: Denn neben der Vermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse ist die passende Einschätzung des ausländischen Bildungsabschlusses und der nachgewiesenen berufsrelevanten Kenntnisse entscheidend. Doch nicht zuletzt durch vielfältige Unterstützungsangebote von Bund und Ländern und dem großen Engagement verschiedener Initiativen finden immer mehr junge Zugewanderte ihren Weg in Ausbildung: Im Juni 2019 befanden sich nach dem Bericht "Fluchtmigration" der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr als 40.000 Auszubildende mit einer Staatsangehörigkeit der acht Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in einer Berufsausbildung (alle Ausbildungsjahre). Jedoch konnten von allen bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchthintergrund rund 24.680 junge Menschen nicht in Ausbildung vermittelt werden und benötigen weiterhin Unterstützung (Stichtag 30. September 2019).
Zugewanderte als Fachkräfte für morgen ausbilden
Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich ebenfalls stark für die berufliche Integration von Zugewanderten – denn letztlich profitieren beide Seiten. Schon heute suchen einige Branchen wie beispielsweise in der Baubranche oder IT-Branche händeringend Fachkräfte – vor allem Fachkräfte mit Berufsausbildung sind gefragt. Für viele Betriebe, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, wird es auch auf Grund des demografischen Wandels immer schwerer, ihre offenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Gleichzeitig sind mehr als die Hälfte der Zugewanderten jünger als 25 Jahre. Wenn es gelingt, sie mit zielorientierten Bildungsangeboten fit für die Ausbildung zu machen, können sie die Fachkräfte von morgen sein. So wie beispielsweise Hagos Gebremichael, der im Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)" auf eine Ausbildung als Anlagenmechaniker vorbereitet wird, Nazir Asghari, der über die "Einstiegsqualifizierung für Migrantinnen und Migranten“ (EQ-M) einen Ausbildungsplatz erlangt hat, oder Moukaramou Amoussa, der mit Hilfe des Programms „Zukunftschance Assistierte Ausbildung“ (ZaA) in Sachsen-Anhalt bei der Ausbildung unterstützt wurde. Das Themendossier zeigt anhand dieser und weiterer Beispiele, wie Zugewanderte ihren Weg in eine Ausbildung gefunden haben. So berichtet Charlotte Kruhøffer, Leiterin der KAUSA Servicestelle Brandenburg, wie es gelingt, dass Jugendliche und Betriebe zusammenfinden.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern am Übergang Schule – Beruf
Einen Rahmen für die Unterstützungsangebote bietet die Initiative Bildungsketten. Ziel ist es, dass jeder ausbildungsreife und ausbildungswillige Jugendliche möglichst bis zum Ausbildungsabschluss geführt wird. Damit dies gelingt, arbeiten Bund und Länder eng zusammen und verzahnen Förderinstrumente am Übergang Schule – Beruf stärker. Angebotslücken werden durch neue Maßnahmen geschlossen.
So haben Bund und Länder beispielsweise viele Angebote für junge Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund geschaffen oder auf diese Zielgruppe angepasst, beispielsweise durch gezielte Sprachförderung. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie bauen auf den Integrationskursen auf. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Personen mit Migrationshintergrund und berufsbezogenem Sprachförderbedarf. Die mit der berufsbezogenen Deutschsprachförderung vermittelte Sprachkompetenz soll die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen, aber auch den Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern. Teilnahmeberechtigt sind insbesondere Personen, die bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sind oder in (ausbildungsvorbereitenden) Maßnahmen gefördert werden, sowie Auszubildende während einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 SGB III. Dies umfasst Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung und dem Seearbeitsgesetz sowie nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführte Berufsausbildungen; seit 1. Januar 2020 auch Auszubildende zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufereformgesetz.
Zu den im Rahmen der Initiative Bildungsketten durch das BMBF geförderten Maßnahmen für Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund zählen zum Beispiel das Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)“, das Mentoring-Programm „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA), die "Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration" (KAUSA) und die Projekte der Initiative Bildungsketten für Geflüchtete, die in verschiedenen Bundesländern umgesetzt werden, wie das "Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge" (BEF Alpha) in Baden-Württemberg. Die aus Afghanistan kommende Tayeba Akbary hat dadurch beruflich schnell Fuß fassen können. Auch die Potenzialanalyse für Neuzugewanderte „2P – Potenziale und Perspektiven“ zählt zu den geförderten Maßnahmen.
Der Bund strebt an, die Initiative Bildungsketten über 2020 hinaus auszuweiten und zu vertiefen. Ziel ist, durch Maßnahmen die Integration in den Beruf weiterhin zu unterstützen sowie für eine bessere Transparenz und Qualität am Übergang Schule – Beruf zu sorgen.
Daten und Fakten
Schutzsuchende in Deutschland sind nach dem Bericht "Fluchtmigration" der Bundesagentur für Arbeit (BA) überwiegend jung und männlich: 44 Prozent haben das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht, mehr als zwei Drittel sind jünger als 35 Jahre. Häufig verlassen sie ihr Heimatland ohne Berufsausbildung oder Ausbildungszertifikate. Das Bildungsniveau ist sehr unterschiedlich: Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) haben einerseits 40 Prozent der Zugewanderten eine weiterführende Schule besucht und 35 Prozent einen Abschluss erworben, andererseits waren 12 Prozent lediglich auf einer Grundschule und weitere 13 Prozent der Befragten gaben an, in ihrem Heimatland auf keiner Schule gewesen zu sein. Weitere 17 Prozent haben eine (Fach-)Hochschule besucht. Außerdem verfügt etwa jeder achte Arbeitslose im Kontext Fluchtmigration über einen (formalen) beruflichen/schulischen Berufsabschluss bzw. eine akademische Ausbildung.
Die sogenannte IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten ist eine jährliche Erhebung, bei der bis zu 5.700 Geflüchtete wiederholt befragt werden. Interviewt werden Personen, die zwischen Januar 2013 bis Dezember 2016 in Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben, sowie ihre Haushaltsmitglieder.
Junge Geflüchtete kommen immer mehr im deutschen Ausbildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt an. Dies zeigt sich auch an den Zahlen: Im Juni 2019 befanden sich mehr als 40.000 Auszubildende mit einer Staatsangehörigkeit der acht Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in einer sozialversicherungspflichtigen Berufsausbildung (alle Ausbildungsjahre). Zugleich suchen aber auch immer noch viele junge Menschen mit Fluchthintergrund eine Ausbildungsstelle. Von allen bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber benötigen 65 Prozent, rund 24.680 junge Menschen, weiterhin Unterstützung, um in ein Ausbildungsverhältnis zu münden (Stichtag 30. September 2019). Der Frauenanteil ist bei den Geflüchteten zwar relativ gering, ist aber im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen.
Rechtliche Bestimmungen
Damit Zugewanderte eine Chance haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, und Zugewanderte müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Zudem ist es in der Praxis hilfreich, formale schulische oder berufliche Qualifikationen nachweisen zu können. Die zentrale Voraussetzung für eine Ausbildung ist der Zugang zum Ausbildungsmarkt. Dieser ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Dabei gibt es folgende Unterscheidungen: Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Duldung. Über die Möglichkeiten eines Zugangs zum Ausbildungsmarkt informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hilfreiche Links sind auf der Seite Links zu „Integration in Ausbildung“ zu finden.
Verbesserungen durch das „Migrationspaket“ der Bundesregierung
Das Migrationspaket der Bundesregierung beinhaltet verschiedene Gesetze, die den Arbeitsmarktzugang internationaler Fachkräfte sowie den Zugang Geflüchteter zu Ausbildungsförderinstrumenten verbessern.
Neugestaltung des Zugangs von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung von Berufsausbildungen
Was hat sich noch für Gestattete und Geduldete verbessert?
Wege in die Ausbildung: Schulabschlüsse und Anerkennung
Neben den rechtlichen Voraussetzungen spielen auch die vorhandenen Qualifikationen eine wichtige Rolle bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Grundsätzlich gibt es keine speziellen Zugangsvoraussetzungen, um in Deutschland eine duale Ausbildung beginnen zu können: Weder ist dafür ein Schulabschluss nötig noch sind andere formale Qualifikationen festgeschrieben.
Die Entscheidung, an wen ein Ausbildungsplatz vergeben wird, liegt vollständig im Ermessen des Betriebs. In der Praxis ist aber in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss nötig, um eine realistische Chance auf einen Ausbildungsplatz zu haben. Gleiches gilt für die Aufnahme einer vollschulischen Ausbildung (zum Beispiel in Erzieher- oder Gesundheitsfachberufen).
Erwerb von Schulabschlüssen in Deutschland
Die Pflicht zum Besuch einer Schule besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Sie wird in die Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht), die in der Regel nach dem 9. oder 10. Schuljahr endet, und drei Jahre Teilzeitschulpflicht, die sogenannte Berufsschulpflicht, unterteilt. Diese kann entweder an einer weiterführenden Schule oder an einer Berufsschule während der Ausbildung stattfinden.
Jugendliche Zugewanderte, die noch schulpflichtig sind, besuchen eine Regelschule und können dort ihren Schulabschluss erlangen. Nach dem Besuch von speziellen Vorbereitungs- bzw. Integrationsklassen werden sie in den meisten Fällen in die Regelklassen aufgenommen.
In den Vorbereitungsklassen werden sie in allgemeinbildenden Fächern und Deutsch als Fremdsprache unterrichtet. Die Dauer des Besuchs der Vorbereitungsklassen richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und den Regelungen der Länder.
Zugewanderte ohne Schulabschluss, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, aber noch keinen Ausbildungsvertrag haben, können u. a. über spezielle Angebote zur Berufsvorbereitung einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Viele Länder haben dazu spezielle Vollzeitangebote für junge Zugewanderte von ein- oder zweijähriger Dauer eingerichtet. Welche Angebote es konkret zum Nachholen eines Schulabschlusses gibt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine erste Orientierung bieten die Flüchtlingsräte der jeweiligen Bundesländer.
Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
Zugewanderte, die in ihrem Herkunftsstaat bereits einen Schulabschluss erworben haben, können diesen in Deutschland anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheiden die jeweiligen Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Sie können über die anabin-Datenbank unter "Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland" gefunden werden. Die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses kann für berufliche Zwecke, zum Beispiel für die Bewerbung um eine Ausbildung, erforderlich sein, aber auch für die Bewerbung um einen Studienplatz verwendet werden. Wer in Deutschland studieren möchte, sollte sich direkt bei der betreffenden Hochschule über die notwendigen Voraussetzungen informieren.
Für schulische Leistungen, die im Herkunftsstaat erbracht wurden, aber noch nicht in einen Abschluss gemündet sind, gibt es kein behördliches Anerkennungsverfahren. Hier entscheidet die jeweilige Schule über die Einstufung der Zugewanderten.
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Zugewanderte, die in ihrem Heimatland bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können ihren Abschluss ebenfalls anerkennen lassen. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist immer hilfreich und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. In einigen Berufen, den sogenannten reglementierten Berufen, ist sie sogar Voraussetzung dafür, den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Zu den reglementierten Berufen gehören u. a. Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin, Lehrer/Lehrerin und Erzieher/Erzieherin.
Einen Antrag auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen können Zugewanderte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus stellen. Die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation, die dazu mit der Berufsqualifikation eines deutschen Referenzberufs verglichen wird. Für diese Gleichwertigkeitsprüfung sind bestimmte Dokumente notwendig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung dokumentieren. Die Berufserfahrung und weitere Qualifikationen werden berücksichtigt. Weitere Informationen sowie die zuständigen Stellen können auf der Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de gefunden werden. Geflüchtete, die rund um die Themen Anerkennung und Qualifizierung beraten werden möchten, wenden sich an die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen des IQ-Netzwerks (Integration durch Qualifizierung).
Weitere Information bietet auch das BQ-Portal, eine Arbeits- und Wissensplattform zu ausländischen Berufsqualifikationen. Unternehmen können das BQ-Portal nutzen, um Informationen zur Einschätzung der Qualifikationen von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischem Berufsabschluss zu erhalten. Das BQ-Portal enthält derzeit Informationen zu mehr als 3.800 ausländischen Berufsprofilen und über 90 Beschreibungen von ausländischen Berufsbildungssystemen.
Förderinstrumente von Bund und Ländern
Viele Zugewanderte benötigen bei der Integration in den Ausbildungsmarkt Hilfe – sei es in Form von Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung oder auch in Form von ausbildungsbegleitenden Maßnahmen und finanzieller Unterstützung. Bei jungen Zugewanderten spielen besondere Förder- und Unterstützungsmaßnahmen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, etwa Vorbereitungsklassen oder eine intensive Sprachförderung, eine wichtige Rolle. Das ist zugleich der Zeitpunkt, an dem die Zugewanderten erstmals auch Angebote der beruflichen Orientierung kennenlernen. Diese reichen von der Potenzialanalyse über die Vermittlung von für die Ausbildung relevanten Fähigkeiten und Fertigkeiten bis zu Betriebserkundungen und Praktika.
Aber auch Betriebe betreten häufig Neuland, wenn sie Zugewanderte ausbilden, und überwinden mögliche Hürden leichter, wenn sie Unterstützung erhalten. Dies kann beispielsweise eine Beratung bezüglich der Beschäftigung von Zugewanderten, eine finanzielle Unterstützung, ein Austausch in einem Unternehmernetzwerk oder eine Unterstützung bei der Besetzung von Ausbildungsstellen und während der Ausbildung sein.
Angebote des Bundes
Der Bund unterstützt junge Zugewanderte und Betriebe unter anderem mit folgenden Angeboten beim Zugang zur Ausbildung:
ANGEBOTE (NICHT NUR) FÜR NEUZUGEWANDERTE
Programm "Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)"
Mentoring-Programm „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA)
Die Seite der Bundesagentur für Arbeit informiert junge Menschen über verschiedene Unterstützungsleistungen wie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierung (EQ), Assistierte Ausbildung (AsA) oder Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE).
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)
Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein
Berufsbezogene Sprachförderung
Mit dem „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz)“, das am 1. August 2019 in Kraft getreten ist, wurde der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung nach dem SGB III und dem SGB II neugestaltet und stark vereinfacht. Erreicht werden soll, dass mehr ausländische Menschen Zugang zum Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt in Deutschland haben.
Der Zugang zu den ausbildungsbegleitenden Förderinstrumenten wurde vollständig geöffnet. Ebenfalls ist der Zugang zu den ausbildungsvorbereitenden Instrumenten stark vereinfacht worden, da die bisherigen Differenzierungen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel weitgehend entfallen sind. Für Gestattete und Geduldete gelten jedoch weiterhin Wartefristen in Form einer Mindestvoraufenthalts- bzw. Mindestduldungsdauer.
ANGEBOTE FÜR BETRIEBE
KAUSA Servicestellen - Ausbildung und Migration
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Arbeitgeber (MAG)
Die Seite der Bundesagentur für Arbeit informiert Unternehmen über verschiedene Angebote wie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierung (EQ) oder Assistierte Ausbildung (AsA).
EXAM (Externes Ausbildungsmanagement)
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)
Die Integrationsmaßnahmen des Bundes sind in der Publikation „Darstellung der Maßnahmen der Bundesregierung für die Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen“ nach den Integrationsfeldern Sprachvermittlung, Integration in Ausbildung, Arbeit und (Hochschul-)Bildung sowie gesellschaftliche Integration aufgeführt.
Angebote der Bundesländer
Auch die Bundesländer haben vielfältige Angebote geschaffen, um jungen Zugewanderten den Weg in das Schul- und Ausbildungssystem zu ebnen und sie umfassend bei der Integration zu unterstützen.
Wo liegen die Schwerpunkte der Angebote und welche Herausforderungen gibt es nach wie vor? Die Servicestelle Bildungsketten im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führte vom 16. November 2017 bis 31. März 2018 eine Abfrage zu den Ansätzen zur systematischen Integration von jungen Geflüchteten in das Schul- und Ausbildungssystem in den Bundesländern durch, an der sich 15 Bundesländer beteiligten.
Dabei zeigte sich, dass insbesondere im Übergangsbereich die Länder spezifische Angebote entwickelt haben, die sich an bestehenden Angeboten orientieren und für die Zielgruppe der Zugewanderten geöffnet werden. Während der Ausbildung gibt es hingegen weniger Unterstützungsangebote. Die meisten Angebote in diesem Bereich setzen vor allem auf ergänzenden Sprachunterricht an den berufsbildenden Schulen. Zusätzlich nutzen die Bundesländer Angebote für junge Menschen mit Marktbenachteiligungen (z.B. Migrationshintergrund, fehlendem Schulabschluss), die teilweise angepasst und für die Zielgruppe ausgeweitet werden.
Maßnahmen der Länder für junge Geflüchtete
Welche Ansätze zur systematischen Integration von jungen Geflüchteten in das Schul- und Ausbildungssystem setzen die Länder um? Eine Abfrage der Länder zeigt Schwerpunkte, Entwicklungen und Herausforderungen auf.
Individuelle Unterstützung und praktische Erfahrungen im Betrieb erhöhen Ausbildungschancen
Praktische Erfahrungen im Betrieb zu sammeln, hat sich laut BA/BIBB-Migrationsstudie 2016 besonders bei der Integration in Ausbildung bewährt. Das trägt maßgeblich dazu bei, dass der Übergang von Bewerberinnen und Bewerbern aus Asylzugangsländern mit Fluchthintergrund in eine duale Ausbildung gelingt. Beispiele hierfür sind Instrumente wie die Einstiegsqualifizierung, Praktika oder Probearbeiten. Als besonders hilfreich haben sich auch Formen der individuellen Begleitung durch Mentorinnen bzw. Mentoren oder Patinnen bzw. Paten erwiesen. Was laut Studie keine Rolle spielt, sind die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt und berufliche Erfahrungen, die bereits im Heimatland erworben wurden. Auch eine Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) von 2017 bestätigt, dass unter anderem Praktika den bislang wichtigsten Einstiegsweg für Zugewanderte in den deutschen Arbeitsmarkt darstellen.
Dies zeigen auch die ausgewählten Beispiele der jungen Männer Nazir Asghari, Hagos Gebremichael und Moukaramou Amoussa, die durch verschiedene Programme über Praktika ihren Weg in die Ausbildung gefunden haben.
Im Gespräch mit der KAUSA Servicestelle Brandenburg zeigt sich zudem, wie wichtig es ist, Betriebe dafür zu gewinnen, Jugendliche mit Flucht- oder Migrationshintergrund auszubilden und den Kontakt zwischen Jugendlichen und Betrieben herzustellen.
OECD Reviews of Vocational Education and Training: “Unlocking the Potential of Migrants in Germany” (2019)
Die OECD-Studie beschreibt die Chancen und Herausforderungen der Zuwanderung in Deutschland für die Berufliche Bildung.