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Maßnahmen im Übergangsbereich

Schule vorbei, aber noch kein Ausbildungsplatz in Sicht: So geht es vielen Jugendlichen. Der Übergangsbereich bereitet unversorgte junge Menschen auf eine betriebliche Ausbildung vor. Hierfür gibt es spezielle Angebote der Bundesagentur für Arbeit.

Jugendlicher mit Maßband neben Schneiderpuppe in Nähwerkstatt
© Adobe Stock, Monkey Business

Eine Fördermaßnahme sollte praxisnah und zielorientiert zu einer berufsqualifizierenden Ausbildung führen. Die Qualifikation und Kompetenzen der Jugendlichen sollten systematisch erweitert werden. Entscheidend ist zudem die Durchlässigkeit. Die Jugendlichen sollen ohne Einschränkung zwischen verschiedenen Bildungsgängen wechseln können.

Am Ende einer Fördermaßnahme sollte eine konkrete Anschlussperspektive stehen, zum Beispiel ein passendes Ausbildungsangebot. Unter diesen Voraussetzungen gelangen junge Menschen schneller und effizienter in eine betriebliche Ausbildung.

In der Initiative Bildungsketten kommen dazu die folgenden Maßnahmen in Betracht:

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54 a SGB III ist ein betriebliches, von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Langzeitpraktikum. Die Jugendlichen arbeiten vier bis zwölf Monate in Betrieben und sollen Grundkenntnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwerben. Ziel ist, Jugendliche in betriebliche Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln. Zielgruppe sind Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven sowie noch nicht ausbildungsreife Jugendliche.

Die EQ fördert die Bindung der Ausbildungsanwärterinnen und Ausbildungsanwärter an einen Betrieb. Die Jugendlichen können gezielt ihren Wunschberuf weiterverfolgen. Dadurch steigen die Chancen, in eine Ausbildung übernommen zu werden. Die Maßnahme ist praxisnah ausgerichtet.

Teilnehmende an EQ können mit Maßnahmen der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung flexibel unterstützt werden, wenn sie während einer Einstiegsqualifizierung einer zusätzlichen Unterstützung bedürfen.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nach § 51 SGB III dauert in der Regel neun bis zehn Monate. Sozial benachteiligte sowie lernbeeinträchtigte Jugendliche und junge Menschen, die trotz vorhandener Ausbildungsreife noch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, erhalten bei Bildungsträgern Einblick in unterschiedliche Berufsbilder. Sie können über dieses Angebot den Hauptschulabschluss nachholen. Die meisten absolvieren eine Eignungsanalyse, die schon zu Beginn der Maßnahme ein berufsbezogenes Kompetenzprofil ermöglicht. Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter planen gemeinsam mit den Jugendlichen das weitere Vorgehen und fördern sie individuell, nach ihrem Bedarf und ihren Kompetenzen.

Eine BvB eignet sich insbesondere für Jugendliche, die noch nicht beruflich orientiert sind. Inhalt und Umfang sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Links

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Maßnahmen des Übergangsbereichs

Der Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung bereitet auf eine Berufsausbildung vor. Einen Überblick zu ausgewählten Fördermaßnahmen von Bund und Ländern erhalten Sie in der folgenden Grafik. Im Übergangsbereich arbeiten das Jobcenter, die Agentur für Arbeit und die Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend zusammen.

Berufliche Orientierung

Für junge Menschen, die bei der Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, stehen verschiedene Maßnahmen bereit. Zum Beginn spielen Bestandteile der Beruflichen Orientierung eine wichtige Rolle.

Berufs- / Ausbildungsvorbereitung

Eine gezielte Ausbildungsvorbereitung soll jungen Menschen helfen, eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen.

Geförderte Ausbildung

Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, die keinen Förderbedarf mehr haben, soll der Übergang in eine Ausbildung durch verschiedene Maßnahmen ermöglicht werden.

Ausbildung schulisch - betrieblich

Einmündung in Ausbildung

Junge Menschen sollen in verschiedenen Lebensphasen die notwendige Unterstützung erhalten, um in eine Ausbildung zu münden und diese erfolgreich abzuschließen. Dafür setzen sich Bund und Länder durch aufeinander abgestimmte Förderinstrumente ein.