Niedersachsen
Maßnahmen der Beruflichen Orientierung sind für die jungen Menschen wegweisend, in ihrer Ausbildungs- oder Berufswahlentscheidung. Sie legen für junge Menschen den Grundstein, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit der Bildungsketten-Vereinbarung arbeiten der Bund und das Land Niedersachsen gemeinsam daran, den jungen Menschen die Unterstützung zu bieten, die sie auf dem Weg dahin brauchen. So hilft das Projekt „Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit“ beispielsweise jungen Menschen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. An berufsbildenden Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler zusätzliche Angebote der Beruflichen Orientierung. Auch sollen Maßnahmen nachhaltig dazu beitragen, geschlechterspezifisches Berufswahlverhalten abzubauen.
Projektbeschreibung
Bildungsketten-Vereinbarung
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Niedersachsen
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Niedersachsen: Anlage 1
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Niedersachsen: Anlage 2
Berufliche Orientierung
Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS)
Junge Menschen sollen darin unterstützt werden, eine passgenaue und begründete Berufswahlentscheidung treffen zu können sowie leichter den Einstieg in eine Ausbildung bzw. ein Studium zu finden. Daher erhalten Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Bildungsgänge an niedersächsischen BBS, die nicht zu einem Berufsabschluss führen, zusätzliche Angebote der Beruflichen Orientierung. Im Rahmen des ab November 2021 bis Dezember 2026 angelegten Vorhabens werden verschiedene Formate der Beruflichen Orientierung (BO) entwickelt und erprobt. Ziel ist es, dass die berufsbildenden Schulen die BO-Formate auch nach Ablauf der Erprobungsphase weiterhin nutzen können.
Übergang Schule – Beruf
Neue Berufseinstiegsschule (BES)
Junge Menschen, die noch keinen Schulabschluss bzw. einen besonderen Förderbedarf haben, sollen in der Berufseinstiegsschule auf eine Berufsausbildung oder auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Die Schulform baut auf Erfahrungen des Sprach- und Integrationsprojektes SPRINT/SPRINT-Dual und des Schulversuches BEST auf. Seit dem Schuljahr 2020/2021 ist die Sprachförderung fester Bestandteil der Schulform Berufseinstiegsschule. Auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) wurde als fester Bestandteil der Berufseinstiegsschule verankert.
Schulversuch Höhere Handelsschule dual und Höhere Handelsschule dual plus (HH dual und HH dual plus)
Der Schulversuch wird seit 2017 an acht berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Wirtschaft durchgeführt; Zielgruppe dieser Schulform sind junge Menschen mit dem Sekundarabschluss I- Realschulabschluss, die eine kaufmännische Ausbildung anstreben, jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Durch eine Ausweitung der betrieblichen Praxis, der intensiven Verzahnung der schulischen und betrieblichen Lernorte sowie ein umfangreiches Beratungs- und Coachingkonzept soll eine bessere Vermittlungsquote in der dualen Berufsausbildung erzielt werden. Zudem besteht für die jungen Menschen durch eine Differenzierung in die Klassen HH dual und HH dual plus eine höhere Flexibilität in der Anschlussorientierung: Neben der Möglichkeit eine duale Berufsausbildung zu beginnen kann im Anschluss alternativ auch der Besuch Fachoberschule Klasse 12 gewählt werden.
Der Schulversuch ist bis 31.07.2024 verlängert worden und wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Eine Weiterentwicklung seiner Ergebnisse ist bereits in einem neuen Innovationsvorhaben des Niedersächsischen Kultusministeriums geplant und wird alle Fachrichtungen der Vollzeitschulformen umfassen.
Ausbildung
Landes ESF-Programme „Perspektive Berufsausbildung“ und „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“
Damit mehr Betriebe jungen Menschen eine Ausbildung anbieten können, besteht im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Berufsausbildung“ für Betriebe auch in der ESF+-Förderperiode 2021-2027 die Möglichkeit, in Ausbildungsverbünden auszubilden. Die Förderung von Ausbildungsverbünden ist dabei insbesondere auf benachteiligte Bewerberinnen und Bewerber sowie geflüchtete junge Menschen ausgerichtet.
Bei dem Förderprogramm „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“, welches ebenfalls in der neuen Förderperiode fortgeführt wird, sollen zusätzliche Angebote zu schulischen Maßnahmen einen reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen und einen Verbleib der jungen Menschen im Übergangssystem verhindern. Dabei sollen innovative Maßnahmen eingesetzt werden, die berufsorientierend angelegt sind und Kompetenzen außerhalb der schulischen Inhalte fördern. Der Ausbildungserfolg in der dualen Ausbildung soll durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projektvorhaben erhöht werden.
Jugendberufsagenturen
Jugendberufsagenturen in Niedersachsen sind die Anlaufstelle für alle Fragen zum Übergang von der Schule in den Beruf. Unter einem Dach halten Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Jugendhilfe alle Informationen um Themen, wie Ausbildung, Jobsuche, Studium oder die Möglichkeiten weiter zur Schule zu gehen, bereit. Mittels persönlicher und passgenauer Beratungen werden Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in ihrem Übergang begleitet.
Jugendberufsagenturen sind landesweit in Niedersachsen etabliert und werden fortlaufend ausgebaut. Seit Mitte 2020 begleitet ein Beirat das Vorhaben. Unter Leitung des Niedersächsischen Kultusministeriums finden zwei- bis dreimal pro Jahr Beiratssitzungen statt. Ein fachlicher Austausch zur Unterstützung des Vorhabens wird gepflegt.
Zudem läuft ein nachhaltiger Vernetzungsprozess der Leitstellen der Regionen des Lernens und der Jugendberufsagenturen. Dieser Prozess verfolgt die Intensivierung des vernetzten Handelns, um der grundlegenden Zielsetzung „Keine Jugendliche und kein Jugendlicher soll verloren gehen“ im Übergang in die Ausbildungs- und Arbeitswelt gerecht zu werden.
Inklusion
Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit (BIAA)
Allen jungen Menschen soll gleichermaßen der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das Projekt „Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit“ bietet jungen Menschen, die aufgrund ihres Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung dabei Schwierigkeiten haben, Hilfe an. Ziel ist es, ihre Chancen auf Einmündung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Einrichtung einer landesweiten „Servicestelle inklusiver Weg (SiW)“ sowie einer Steuerungsgruppe soll die Zusammenarbeit aller Partnerinnen und Partner der Beruflichen Orientierung und der am Übergang Schule-Beruf Beteiligten intensivieren. Junge Menschen von der allgemeinbildenden Schule über die berufsbildende Schule bis in den Arbeitsmarkt sollen dadurch zielgruppengerecht unterstützt werden. Das Projekt BiAA findet im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums statt und hat eine Laufzeit von August 2022 bis Dezember 2025. Die Förderung erfolgt durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Elterneinbindung
Elternarbeit in der gendersensiblen Beruflichen Orientierung
In Niedersachsen sollen Maßnahmen der Beruflichen Orientierung nachhaltig dazu beitragen, geschlechterspezifisches Berufswahlverhalten aufzubrechen. Um dies zu erreichen, ist geplant, einen Lenkungskreis zu installieren. Die Steuerung des Projektes übernimmt der Lenkungskreis mit dem Namen „gendersensible Berufliche Orientierung (BO)“. Angestrebt wird eine Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. mit Sitz in Bielefeld. Dieser Lenkungskreis soll die Bedarfe ermitteln und ein Konzept unter Berücksichtigung der Erziehungsberechtigten erstellen. Dies ist besonders von Bedeutung, da die Erziehungsberechtigten im Berufswahlprozess ihrer Kinder zu den wichtigsten Beraterinnen und Beratern zählen und eine gendersensible Berufliche Orientierung zum Teil kritisch gesehen wird. Auch der Landeselternrat soll eingebunden werden. In einem Pilotprojekt werden die vorgeschlagenen Maßnahmen des Lenkungskreises anschließend erprobt.
Kontakt
Niedersächsisches Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5 (Postfach 161)
30173 Hannover
www.mk.niedersachsen.de