Sachsen
Die Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern, ist das Ziel der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Bund-Land-BA-Vereinbarung unterstützt der Freistaat dieses Vorhaben. Die Berufliche Orientierung wurde bereits mit Einführung der neuen Lehrpläne grundlegend strukturell überarbeitet und systematisiert. Sächsische Schulen sind verpflichtet, schuleigene Konzepte zur Beruflichen Orientierung zu entwickeln. Der Freistaat setzt Potenzialanalyse und Werkstatttage in eigener Verantwortung um.
Projektbeschreibung
Bildungsketten-Vereinbarung
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Sachsen
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Sachsen: Anlage 1
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Sachsen: Anlage 2
Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Sachsen: Anlage 3
Berufliche Orientierung
Praxisberaterinnen und Praxisberater unterstützen Schülerinnen und Schüler an sächsischen Oberschulen bei der praktischen Berufsorientierung. Dafür ermitteln sie in der Klassenstufe 7 die Stärken mithilfe der „Kompetenzanalyse Profil AC Sachsen“. Die Ergebnisse fließen in einen Entwicklungsplan, der entsprechend der Stärken auch weitere praktische Maßnahmen der Beruflichen Orientierung enthält. Diese Maßnahmen basieren auf den sächsischen Bausteinen der Beruflichen Orientierung und enthalten z. B. Betriebserkundungen und zusätzliche Praktika ebenso wie Berufsfelderkundungen und Besuche im Berufsschulzentrum. Praxisberaterinnen und Praxisberater arbeiten mit Berufsberaterinnen und Berufsberatern zusammen, stimmen sich mit anderen Assistenzkräften an der Schule ab, unterstützen Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bei Fragen und Inhalten der Beruflichen Orientierung der Zielgruppe. Am Projekt nehmen 252 Oberschulen im Schuljahr 2021/2022 teil. Es soll bedarfsorientiert weiter ausgebaut und an Oberschulen fest verankert werden.
Übergang Schule – Beruf
Jugendberufsagenturen bündeln die Unterstützungsangebote für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf „unter einem Dach“. Mit dem Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen“ (JubaS) unterstützt der Freistaat die Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel ist es, die Träger der Maßnahmen und Angebote – Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt, öffentliche Träger, allgemein- und berufsbildende Schulen – aufeinander abzustimmen. Dieser rechtskreisübergreifende Ansatz soll mit dem Förderprogramm weiterentwickelt werden. Eine Landesservicestelle begleitet die beteiligten Kommunen, indem sie überregionalen Erfahrungsaustausch durch Tagungen und Workshops fördert und praxisorientierte Arbeitshilfen bereitstellt.
Um den Übergang von der Schule in die Ausbildung für junge Menschen zu verbessern, sind sächsische Oberschulen gesetzlich dazu angehalten, mit externen Partnern zu kooperieren. Dazu zählen die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, berufsbildende Schulen, Gymnasien, Kammern sowie Hochschulen und die Berufsakademie. Ziel ist es, eine flächendeckende fachliche Begleitung sowie Koordinierung, Beförderung und Standardisierung der Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu entwickeln, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Dabei stehen der weitere Ausbau der Beruflichen Orientierung, die Intensivierung der Berufsvorbereitung und die Erleichterung des Übergangs in berufs- oder studienqualifizierende Bildungsgänge in der Region im Mittelpunkt.
Zur Unterstützung dieser Zusammenarbeit soll eine Koordinatorin / ein Koordinator eingesetzt werden, die regionale und schulartübergreifende Aufgaben erfüllen. Sie sollen an das regionale Bildungsmanagement in der jeweiligen Kommune angebunden werden.
Ausbildung
Die Berufseinstiegsbegleitung Sachsen (BerEbS) hat sich an Förderschulen und Oberschulen als wirksames und erfolgreiches Unterstützungsinstrument bewährt, um abschlussgefährdete junge Menschen zum Schulabschluss und in eine duale Berufsausbildung zu bringen. Die Begleitung beginnt im Freistaat Sachsen mit dem zweiten Halbjahr der Vorabgangsklassen allgemeinbildender Schulen und reicht bis zu sechs Monate in die Berufsausbildung hinein. Gelingt der nahtlose Übergang nicht, erfolgt die Begleitung im Übergangsbereich bis zu 18 Monate. Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) helfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, der Vermittlung in Praktika, der Beruflichen Orientierung und der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Der Freistaat Sachsen finanziert das Programm aus Landesmitteln und Mitteln der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Inklusion
Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen RD Sachsen, dem Kommunalem Sozialverband Sachsen (KSV), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) sollen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Möglichkeiten gegeben werden, Wege für eine zukünftige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Alternativen zu einer Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu finden und auszugestalten. Die Maßnahmen werden flächendeckend angeboten. Die Teilnahme erfolgt für die Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf freiwilliger Basis. Gefördert werden die Schwerpunkte Potenzialanalyse, Unterstützerkreis, Praktika/Praxistage, Auswertung der Praktika/Fallberatung.
Elterneinbindung
„SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ ist Sachsens flächendeckende Initiative zur Beruflichen Orientierung. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 lernen Unternehmen und Institutionen vor Ort kennen. Dabei können sie mit der Unternehmensleitung und den Auszubildenden sprechen, worauf es bei einer erfolgreichen Bewerbung ankommt und wo sich ein Praktikumsplatz finden lässt. Die Stadt Leipzig stellt darüber hinaus Berufe vor, die vorwiegend nachts ausgeübt werden. Dieses Pilotprojekt wird von den Eltern begleitet, um die Aufsichtspflicht zu sichern. Dadurch erhalten sie Einblicke in verschiedene Berufsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten in diversen Unternehmen. In persönlichen 15-Minuten-Talks per Telefon oder Videotalk können die Jugendlichen und deren Eltern zudem ihre Fragen rund um Ausbildung, Praktikum und Bewerbung stellen.
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de